Marco
Fredrich im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Bis Ende 2012 wurde
der Rundfunkbeitrag von der Gebühreneinzugszentrale GEZ eingezogen.
Diese ohnehin in vielen Belangen fragwürdige Praxis, wurde mit Beginn
des Jahres 2013 noch verschärft. Während man sich früher dem
Rundfunkbeitrag mit dem Nichtbesitz eines TV-Gerätes oder Radios noch
entziehen konnte, wurde dies mit dem sogenannten Beitrags“service“
inzwischen als Option ausgeschlossen, da inzwischen jeder Haushalt auch
ohne TV-, Radiogerät oder Computer beitragspflichtig ist.
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