UFOs sind 
nicht nur ein Element der Science Fiction, sondern auch ein reales 
Phänomen, das jährlich tausende Menschen weltweit beobachten. Häufig 
lassen sich diese "Unidentifizierten Flug-Objekte" auf sehr 
konventionelle Weise erklären. Doch ein kleiner, fester Anteil von 
Sichtungen legen den Verdacht nahe, dass wir als Menschen bereits von 
intelligenten Außerirdischen besucht werden. Journalist und Ufo-Forscher
 Robert Fleischer spricht im NuoViso Talk mit Hagen Grell über das 
politisch gewollte UFO-Tabu und über die Konsequenzen und den 
Perspektivwechsel, den eine öffentliche Diskussion der beobachtenen 
UFO-Phänomene bedeuten würde. Fleischer erklärt: Es würde die 
Grundfesten unserer Gesellschaft verändern.
Ein interessanter Gerichtsprozess, den Robert Fleischer 2015 begleitete: Im Jahr 2011 erarbeitete der wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Ausarbeitung zu einer Informationsanfrage der von Fleischer gegründeten Bürgerinitiative Expolitik, betreffend die UNO-Resolution 33/246 von 1978, die die Staaten zur UFO-Forschung auf nationaler Ebene aufforderte. Insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlichen Offenlegung von jahrzehntelangen UFO-Akten durch Großbritannien und Frankreich war diese Anfrage relevant. Als nun Herr Frank Reitemeyer aus Berlin diese Ausarbeitung nach dem Informationsfreiheitsgesetz anforderte, verweigerte sich der Bundestag. Reitemeyer klagte, gewann in erster Instanz, verlor in zweiter und gewann letztendlich am 25.06.2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses Grundsatzurteil führte zur Freigabe der Ausarbeitung und zur einer Stärkung der Informationsfreiheit, die die Anwälte des Bundestags mit der Begründung verhindern wollten, der Abgeordnete müsse vor der Öffentlichkeit geschützt werden, damit er nicht in Rechtfertigungsdruck gerate.
Ein interessanter Gerichtsprozess, den Robert Fleischer 2015 begleitete: Im Jahr 2011 erarbeitete der wissenschaftliche Dienst des Bundestags eine Ausarbeitung zu einer Informationsanfrage der von Fleischer gegründeten Bürgerinitiative Expolitik, betreffend die UNO-Resolution 33/246 von 1978, die die Staaten zur UFO-Forschung auf nationaler Ebene aufforderte. Insbesondere vor dem Hintergrund der kürzlichen Offenlegung von jahrzehntelangen UFO-Akten durch Großbritannien und Frankreich war diese Anfrage relevant. Als nun Herr Frank Reitemeyer aus Berlin diese Ausarbeitung nach dem Informationsfreiheitsgesetz anforderte, verweigerte sich der Bundestag. Reitemeyer klagte, gewann in erster Instanz, verlor in zweiter und gewann letztendlich am 25.06.2015 vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dieses Grundsatzurteil führte zur Freigabe der Ausarbeitung und zur einer Stärkung der Informationsfreiheit, die die Anwälte des Bundestags mit der Begründung verhindern wollten, der Abgeordnete müsse vor der Öffentlichkeit geschützt werden, damit er nicht in Rechtfertigungsdruck gerate.
 
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