Frank Kalotschke im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Daß wir in der
BRD eine Politik betreiben oder besser gesagt: betreiben lassen, im
Auftrag der Hochindustrie und der Hochfinanz ist eine Sache, die
nachvollziehbar ist und jeder wissen kann und sollte. Es ist eine
Politik, die sich vor allem gegen kleine und mittelständische
Unternehmen richtet und eine Basis nach der anderen vernichtet.
Es gibt in Deutschland sehr viele Unternehmer, die dieser Bezeichnung noch gerecht werden wollen. Anderenfalls wären sie ja „Unterlasser“. Daß diese sich Gedanken darüber machen, ob und wie sie unternehmerisch tätig werden wollen und ihren Gewinn auch möglichst für sich selbst verbuchen können, ist allzu verständlich.
Eine dieser Möglichkeiten ist, das Unternehmen oder zumindest die Unternehmensleitung in die Schweiz zu verlagern. Im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt erläutert Unternehmensberater Frank Kalotschke, wie es dem mittelständischen Unternehmer dennoch möglich ist, seinem Unternehmerhandwerk nachgehen zu können. Er stellt fest, daß seit den 90er Jahren europaweit den Mittelstand zunehmend Existenzängste plagen. Bestanden in den 90er Jahren die Schwierigkeiten noch in dauernden Zahlungsrückständen, gestaltet sich die Problematik heute allerdings anders.
Durch immer enger geschnürte Gesetze und Auflagen sowie Richtlinien, engt sich der Handlungsspielraum für Unternehmer immer weiter ein. Zusätzlich wird die Steuerbelastung immer höher und es werden immer neue Zwangsabgaben eingeführt. Die Luft zum Atmen wird für den Mittelstand immer dünner.
Eine Alternative ist es, sein Unternehmen in den Kanton Zug in der Schweiz zu verlegen. Allerdings sind auch dort die Kriterien zur Aufnahme hoch, denn in der Schweiz schaut man sich die Leute genau an, die ihr Unternehmen dorthin verlagern wollen. Frank Kalotschke berät Unternehmen, welche Kriterien für eine Unternehmensverlegung erfüllt sein müssen. Der gebürtige Magdeburger zog nach Zug – DAS Kanton für Unternehmer in der Schweiz, nachdem er von der BRD eine utopische Steuerforderung bekam.
Im Kanton Zug zahlen Unternehmer grundsätzlich 3% auf die ersten 100.000 EUR Gewerbesteuer. Jeder darüber hinaus verdiente Euro wird mit 7% versteuert. Anders als hier ist der Steuersatz dort also nicht progressiv. Ein wesentlich gerechteres Steuersystem, welches den mittelständigen Unternehmer die Freiheit zurückgibt, wahrlich unternehmerisch tätig sein zu können.
Website:
http://www.Zuger-Domizil-Service.ch
Es gibt in Deutschland sehr viele Unternehmer, die dieser Bezeichnung noch gerecht werden wollen. Anderenfalls wären sie ja „Unterlasser“. Daß diese sich Gedanken darüber machen, ob und wie sie unternehmerisch tätig werden wollen und ihren Gewinn auch möglichst für sich selbst verbuchen können, ist allzu verständlich.
Eine dieser Möglichkeiten ist, das Unternehmen oder zumindest die Unternehmensleitung in die Schweiz zu verlagern. Im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt erläutert Unternehmensberater Frank Kalotschke, wie es dem mittelständischen Unternehmer dennoch möglich ist, seinem Unternehmerhandwerk nachgehen zu können. Er stellt fest, daß seit den 90er Jahren europaweit den Mittelstand zunehmend Existenzängste plagen. Bestanden in den 90er Jahren die Schwierigkeiten noch in dauernden Zahlungsrückständen, gestaltet sich die Problematik heute allerdings anders.
Durch immer enger geschnürte Gesetze und Auflagen sowie Richtlinien, engt sich der Handlungsspielraum für Unternehmer immer weiter ein. Zusätzlich wird die Steuerbelastung immer höher und es werden immer neue Zwangsabgaben eingeführt. Die Luft zum Atmen wird für den Mittelstand immer dünner.
Eine Alternative ist es, sein Unternehmen in den Kanton Zug in der Schweiz zu verlegen. Allerdings sind auch dort die Kriterien zur Aufnahme hoch, denn in der Schweiz schaut man sich die Leute genau an, die ihr Unternehmen dorthin verlagern wollen. Frank Kalotschke berät Unternehmen, welche Kriterien für eine Unternehmensverlegung erfüllt sein müssen. Der gebürtige Magdeburger zog nach Zug – DAS Kanton für Unternehmer in der Schweiz, nachdem er von der BRD eine utopische Steuerforderung bekam.
Im Kanton Zug zahlen Unternehmer grundsätzlich 3% auf die ersten 100.000 EUR Gewerbesteuer. Jeder darüber hinaus verdiente Euro wird mit 7% versteuert. Anders als hier ist der Steuersatz dort also nicht progressiv. Ein wesentlich gerechteres Steuersystem, welches den mittelständigen Unternehmer die Freiheit zurückgibt, wahrlich unternehmerisch tätig sein zu können.
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