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Freitag, 21. März 2014

Und es gibt sie doch:

 Die einst geheime UFO-Akte des BND



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Titelblatt der BND-Akte "UFO". Copyright/Quelle: Bundesarchiv.de (Foto: grenzwissenschaft-aktuell.de)

Seit Jahrzehnten schon beschwichtigen Bundesregierungen, Innen- und Verteidigungsminister auf Anfrage hin, dass Deutschland keinerlei Interesse an unbekannten Flugobjekten (UFOs), geschweige denn an der Untersuchung oder gar Dokumentation entsprechender Phänomene habe. Derartigen Bekundungen zum Trotz ist es Grenzwissenschaft-Aktuell (GreWi) nun gelungen, Einsicht in eine eigentlich noch bis 2021 gesperrte UFO-Akte des Bundesnachrichtendienstes (BND), also des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes, zu erhalten. Alleine schon die Existenz dieser UFO-Akte des BND aber auch die darin geschilderten Fälle widerlegen eindeutig die immer noch anhaltende offizielle Position der Bundesregierung zum Thema.

Zuletzt hatte kein Geringerer als der damalige Bundesinnenminister und heutige Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) auf eine Anfrage auf "Abgeordnetenwatch.de" zur Existenz deutscher UFO-Untersuchungen und Interessen wie folgt geantwortet:
"...eine Behörde oder Institution auf Bundesebene, die vermeintliche Sichtungen von Unbekannten Flugobjekten, sog. UFOs, erfasst bzw. auswertet sowie Projekte, wie die von Ihnen beschriebenen, sind hier nicht bekannt."
Da der Bundesnachrichtendienst jedoch direkt dem Bundeskanzleramt untersteht, spricht die der GreWi-Redaktion nun in Gänze vorliegende BND-Akte mit dem Titel "DDR Grenzsperranlagen an der IDG - UFO -", die auf 67 Seiten Sichtungen "unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet zur DDR und CSSR" beinhaltet, jedoch eine ganz andere Sprache.
Die Akte unter dem Kürzel "B 206/1914" befindet sich öffentlich und selbst durch die Online-Suchfunktion auffindbar im Bestand des Bundesarchivs Koblenz. Hier ist sie allerdings mit dem für Nachforschungen etwas entmutigenden Hinweis versehen, dass sie noch bis zum Jahr 2021 gesperrt ist, also derzeit aufgrund der allgemeinen Schutzfrist von 30 Jahren gemäß § 5 Abs. 1 Bundesarchivgesetz (BArchG) noch nicht eingesehen werden kann. Da besagte Akte "B 206/1914 aus dem Bestand B 206 des Bundesnachrichtendienstes" jedoch schon vor unserer Anfrage - offenbar mit Interesse an den weiteren Inhalten der Akte (Tunnel, Schleusungen, Sichtblende, Mauer...) im Rahmen einer Schutzfristverkürzung freigegeben und eingesehen wurde, stand und steht diese Akte fortan - jedoch ohne Vermerk auf diesem Umstand - auch für nachfolgende Benutzer und somit für jedermann für eine Einsichtnahme zur Verfügung.

Insgesamt handelt es sich um 67 Seiten, die auf Mikrofilm vorliegen. Unter dem Titel "DDR Grenzsperranlagen an der IDG - UFO" beschreibt die Akte ab Seite (Archivalieneinheit) 0177 bis 0244 zahlreiche Vorfälle von Sichtungen "unbekannter Flugobjekte im Grenzgebiet der DDR", deren Dokumentation, Untersuchungen und Schlussfolgerungen.

Grund für die Anfertigung und Pflege dieser "UFO-Akte" war allerdings nicht das Bestreben der Untersuchung und Erforschung exotischer oder gar außerirdischer Phänomene, sondern zunächst einmal alleine das offenkundige Interesse des BND an der Entwicklung und Nutzung unbemannter Aufklärungsflugzeuge durch die Streitkräfte der Warschauer-Pakt-Staaten. Tatsächlich können auch die Mehrzahl der in der Akte aufgeführten Berichte mit großer Sicherheit als derartige Drohnen erklärt werden. Allerdings - und da sind sich selbst die untersuchenden Beamten und Stellen einig - nicht alle!

Für die UFO-Forschung erscheinen aber alle in der Akte dokumentierten Sichtungsfälle von Interesse: Sie offenbaren ein breites Spektrum an Vorfällen, beobachteten Flugobjekten und Erscheinungen. Zudem liefern sie für viele Sichtungsfälle in Form besagter Sowjet-Drohnen und Grenzgebietsaufklärung nicht nur eine durchaus befriedigende Erklärung sondern auch weitere Erkenntnisse über sogenannte Sichtungs-Stimuli - also bekannte, wenn auch für die meisten Laien eher ungewöhnlich erscheinende, Objekte im Luftraum. Statt UFOs und damit "unidentifizierte Flugobjekte" handelt es sich in vielen, wenn auch nicht in allen Fällen der Akte um "identifizierte Flugobjekte", also um IFOs.

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http://www.huffingtonpost.de 

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