Du sollst keine anderen Götter neben Dir haben, erlebe die Göttlichkeit in Dir!

Donnerstag, 2. Oktober 2014

Anonymous legt GEZ lahm: AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!


02. Oktober 2014  Anonymos hat sich jetzt die GEZ als Ziel genommen, und macht den Zwangseintreiber-Schergen der öffenlich-rechtlichen Kriegstreibermedien die Hölle heiß. Die Zauberformel heißt: Wir, die 99% machen einfach nicht mehr mit. Und es funktioniert bereits vom ersten Tag an phantastisch! Gleichzeitig liefert Anonymos auch eine Vorlage dazu für jeden, der seine GEZ-Beiträge nicht mehr zahlen oder sogar zurückhaben will. Lesen und staunen - und mitmachen!

Hier der Bericht von Anonymous:

Unser Boykott-Aufruf wurde innerhalb der letzten 48 Stunden bereits 12.000 mal geteilt. Jetzt erreichte uns die Meldung einer Mitaktivistin die als Sachbearbeiterin bei der GEZ tätig ist, dass die Deutsche Post heute vor Vormittag mehrere Dutzend Kisten voller Post in der GEZ-Zentrale in Kisten angeliefert hat. Den Arbeitsaufwand der nötig ist um diese Post abzuarbeiten schätzt man schon jetzt auf 3-4 Wochen. Lulz!

AUFRUF ZUM DEUTSCHLANDWEITEN GEZ-BOYKOTT!
Enorm wichtig: Bitte teilt diesen Beitrag zuerst bevor ihr unserer Anleitung folgt! Anonymous zeigt dir wie du ganz EINFACH und LEGAL deine GEZ-Zahlungen einstellst und alle bereits gezahlten Beiträge zurück forderst. Jeder der Rundfunkgebühren zahlt finanziert nicht nur einen möglichen Krieg mit Russland, er unterstützt diesen damit sogar aktiv! Nachdem wir aufgrund der Kriegspropaganda gestern schon zum Boykott diverser privater Medien aufgerufen haben, ruft Anonymous hiermit zum kollektiven und deutschlandweiten Boykott der GEZ-Medien (Beitragsservice) und zur unverzüglichen Einstellung sämtlicher Zahlungen auf.


Wir sind es leid, dass man die Ammenmärchen und Kriegspropaganda die man uns tagtäglich auftischt auch noch mit den Rundfunkgebühren der Bürger finanziert. Ein Boykott bewirkt nur etwas wenn es der boykottieren Institution GEZ finanziell erheblich weh tut. Mit diesem kollektiven Zahlungsboykott verursachen wir einen gigantischen Verwaltungsaufwand und bringen damit die GEZ von innen heraus zum totalen Zusammenbruch. Bitte nutzt dazu das folgende Musterschreiben. Dieses wurde rechtlich übergeprüft. Das werden Anwälte (abgesehen von denen, die für die GEZ arbeiten) bestätigen.
Bitte teilt unbedingt diesen Aufruf zum Zahlungsboykott und informiert eure Freunde und Bekannten über die genauen Gründe.

Was kann mir im schlimmsten Fall passieren?
Klagen anstatt zahlen. Ab 2013 für kleines Geld!


Im schlimmsten Fall streitet man sich für 105 Euro mit der GEZ kurz vor Gericht um dann Recht zu bekommen. Wenn diesem Zahlungsboykott allerdings 10.000, 25.000 oder gar 50.000 Menschen folgen sollten, wird die GEZ andere Lösungswege als eine gerichtliche Auseinandersetzung suchen wollen. Die 105 Euro sind nämlich nicht von dir zu zahlen sondern immer vom Kläger, also von demjenigen der was von dir haben will.

Wir rechnen kurz:

105 Euro x 10.000 = 1.050.000 Euro
105 Euro x 25.000 = 2.625.000 Euro
105 Euro x 50.000 = 5.250.000 Euro (Fünf Millionen Zweihundertfünfzigtausend Euro!)

Die Zahlung dieser Gerichtsgebühren wird die GEZ nicht tätigen, da dies wiederum eine Verschwendung von GEZ Beiträgen wäre. Es ist zu bezweifeln, dass die GEZ die öffentliche Debatte überlebt, die daraufhin einsetzen würde.

Hier das Schreiben, was Anonymous von Rechtsanwälten ausarbeiten ließ, und was jeder an die GEZ schicken kann. Wenn die Herrschaften jetzt täglich 12.000 Anschreiben bekommt, wird's lustig, Freunde! Dann bekommen sie die Schikanen, die sie verbreitet haben, im wahrsten Sinne des Wortes postwendend zurück.

WICHTIG: Bitte per Einschreiben, besser noch Einwurfeinschreiben versenden und Nachweis gut aufbewahren!

Max Mustermann
Musterstraße 112
10101 Musterhausen


ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln


Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Sie darauf hin, dass die Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter eine strafbare Handlung darstellt die, u.a. strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird.

(a) Zwangsangemeldete nehmen dieses Passus in ihr Schreiben:

Ich habe weder eine Anmeldung bei Ihrem Service vorgenommen noch beabsichtige ich in Zukunft, Ihren Service in Anspruch zu nehmen. Da ich mit Ihrem Service keinen Vertrag eingegangen bin, bin ich auch nicht an Ihre Forderung gebunden. Es gilt der Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome Willensbildung erfolgt.

Ich fordere Sie hiermit auf, Ihre Belästigungen zu unterlassen und meine Daten aus Ihren Datenbanken zu löschen. Ich erwarte von Ihnen dazu die schriftliche Bestätigung innerhalb einer Frist von 7 (sieben) Tagen ab Eingang dieses Schreibens. Sollten Sie die Frist verstreichen lassen gehe ich davon aus, dass Ihre Forderung hinfällig ist. Sollten Sie Sollten Sie wider erwartend auf Ihre Forderung beharren, ergeht unverzüglich Strafantrag gegen Sie.

(b) Gebührenzahler nehmen diesen Passus in ihr Schreiben:

Ich habe die Gebühren im Treu und Glauben gezahlt weil ich fälschlicherweise davon ausging, dass es sich beim Rundfunkgebührenstaatsvertrag um geltendes Recht handelt. Nun musste ich feststellen, dass e.g. Vertrag gar keinem Gesetz unterliegt sondern lediglich ein Vertrag ist, der ohne meine Beteiligung, jedoch zu meinen Lasten geschlossen wurde. Diese Vorgehensweise verstößt gegen den Grundsatz, dass eine vertragliche Verpflichtung stets durch privatautonome
Willensbildung erfolgt. Daher erkläre ich hiermit meine Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig.


(c) gemeinsamer Teil

Gleichzeitig melde ich hiermit Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen an und setze Sie mit der Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge in Verzug.

Rechtsbehelfsbelehrung: Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar. Das Prinzip der Privatautonomie fordert, dass der Einzelne seine privaten Rechtsverhältnisse selbstbestimmt gestalten kann. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich, solange sie nicht begünstigend sind. Insbesondere ist es nicht möglich, Dritte ohne ihre Mitwirkung zu einer Leistung zu verpflichten.


Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann


Quelle: http://quer-denken.tv/index.php/868-anonymous-legt-gez-lahm

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen