Der
russische Staatssender "Erster Kanal" berichtet in Rußland über die
sogenannte "Kanzlerakte", einen geheimen Staatsvertrag zwischen USA und
BRD, nach dem angeblich jeder deutsche Kanzler einen geheimen
Unterwerfungsvertrag gegenüber der USA unterzeichnen muß. Außerdem geht
es um die fehlende Souveränität Deutschlands, die Spionage der NSA und
den Abhörskandal von Merkels Handy, die von den USA kontrollierten
deutschen Medien und um deutsche Goldreserven, um das Buch von
Gerd-Helmut Komossa "Die deutsche Karte", und auch um das
Freihandelsabkommen mit den USA, TTIP und den Ukraine-Krieg ... also
einmal voll eingeschenkt.
Das
wirklich Interessante bei dieser Sendung ist weniger, ob das alles
genau so stimmt. Über die so genannte "Kanzlerakte" kann man sehr
kontroverser Meinung sein. Wirklich wichtig ist, DASS es in Rußland
gesendet wird. Was dem russischen Volk auf diese Weise deutlich gemacht
wird ist, daß die Politik der deutschen Regierung weniger mit dem
"Willen des Volkes" zu tun hat, sondern mehr mit den Befehlen aus
Washington. Daß den Deutschen ihre Souveränität seit dem Zweiten
Weltkrieg nie wiedergegeben wurde. Daß das deutsche Volk vielleicht gar
nicht so denkt, wie die Regierung.
Und das trifft ja zu.
Und das trifft ja zu.
Es zeigt aber auch deutlich, daß die russische Regierung - sprich Putin - keine Hetzpropaganda gegen Deutschland und das deutsche Volk macht. Ganz im Gegensatz zum Westen, der uns das Feindbild des "bösen, aggressiven Russen" auf's Auge drücken will.
Übrigens
erfahren wir aus diesem Video, daß Frau Merkel ihre Ausbildung an der
polytechnischen Oberschle in Donezk absolviert hat. Interessant! Und nun
schaut sie ungerührt zu, wie die Menschen dieser Stadt, in der sie
jahrelang gelebt hat, bombardiert werden.
Kein
Geringerer als Egon Bahr bestätigt, dass ein Schriftstück existiert,
das tatsächlich jeder Kanzler unterschreiben muss. In einer Serie von
Zeit Online mit dem Titel »Mein Deutschland« (Teil 9) schreibt er am 14.
Mai 2009 über ein Ereignis, das sich im Herbst 1969 nach Willy Brandts
Vereidigung als Bundeskanzler zugetragen hat: Brandt war wichtig, zu
berichten, was ihm »heute passiert« war. Bahr erinnert sich: „Ein hoher
Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die
Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und
Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet.
Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in
ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an
verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren
Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen
Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die
sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar
für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung
anstelle des Grundgesetzes vorsah.“
Bahr
berichtete weiter: „Brandt war empört, dass man von ihm verlangte,
,einen solchen Unterwerfungsbrief‘zu unterschreiben. Schließlich sei er
zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die
Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren
lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und
danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er schloss:
,Also habe ich auch unterschrieben‘ – und hat nie wieder davon
gesprochen.“
Laut
Bahr erlangte die Bundesrepublik ihre Souveränität erst mit den
Zwei-plus-Vier-Verträgen im Zuge der Wiedervereinigung. Das ist unter
Juristen – nicht in den Medien – aber durchaus umstritten. Schließlich
rückte Bahr erst jetzt mit der Sprache über die geheimen Schriftstücke
heraus. Bis dahin ging jeder davon aus, dass Deutschland souverän war.
Selbst Bahr weist später darauf hin, dass Deutschland erst dann eine
Verfassung hat, wenn das Volk darüber abstimmt:Der Artikel 146 aus dem Jahre 1949 ist 1990 ergänzt worden: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Zu dem imInternet kursierenden Dokument "Kanzlerakte":
Die Kanzlerakte, die im Internet kursiert (siehe unten), ist definitiv eine Fälschung.
Den
unterzeichnenden „Staatsminister Dr. Rickermann“ gab es nie; das
angebliche BND-Dokument hat keinen BND-Briefkopf; außerdem wurde der BND
erst 1956 gegründet, das Dokument soll aber von 1949 stammen. Man
beachte die Rechtschreib- und Tippfehler. Auch der frühere MAD-Chef
Gerd-Helmut Komossa, der die „Kanzlerakte“ in seinem Buch Die deutsche
Karte (Ares-Verlag, 2007) weiterverbreitet hat, ruderte später zurück:
„Auch heute weiß nicht, ob es echt oder Fälschung ist. Letzteres ist zu
vermuten.“
Die »Kanzlerakte« soll ein geheimes Papier sein, das die jeweilige Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwingt, im Sinne der Alliierten zu handeln, deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und ihnen die Medienhoheit bis zum Jahr 2099 zu sichern. Jeder Bundeskanzler habe dieses Schriftstück, das ein Teil eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 sein soll, nach dem Ablegen seines Amtseides unterzeichnen müssen.
Die »Kanzlerakte« soll ein geheimes Papier sein, das die jeweilige Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwingt, im Sinne der Alliierten zu handeln, deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und ihnen die Medienhoheit bis zum Jahr 2099 zu sichern. Jeder Bundeskanzler habe dieses Schriftstück, das ein Teil eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 sein soll, nach dem Ablegen seines Amtseides unterzeichnen müssen.
Es gibt keine Beweise dafür, dass es eine Akte mit genau diesem Inhalt gibt.
Quelle. QuerdenkenTV
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen