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Donnerstag, 12. Februar 2015

Russischer Staatssender berichtet über die "Kanzlerakte"


Der russische Staatssender "Erster Kanal" berichtet in Rußland über die sogenannte "Kanzlerakte", einen geheimen Staatsvertrag zwischen USA und BRD, nach dem angeblich jeder deutsche Kanzler einen geheimen Unterwerfungsvertrag gegenüber der USA unterzeichnen muß. Außerdem geht es um die fehlende Souveränität Deutschlands, die Spionage der NSA und den Abhörskandal von Merkels Handy, die von den USA kontrollierten deutschen Medien und um deutsche Goldreserven, um das Buch von Gerd-Helmut Komossa "Die deutsche Karte", und auch um das Freihandelsabkommen mit den USA, TTIP und den Ukraine-Krieg ... also einmal voll eingeschenkt.







Das wirklich Interessante bei dieser Sendung ist weniger, ob das alles genau so stimmt. Über die so genannte "Kanzlerakte" kann man sehr kontroverser Meinung sein. Wirklich wichtig ist, DASS es in Rußland gesendet wird. Was dem russischen Volk auf diese Weise deutlich gemacht wird ist, daß die Politik der deutschen Regierung weniger mit dem "Willen des Volkes" zu tun hat, sondern mehr mit den Befehlen aus Washington. Daß den Deutschen ihre Souveränität seit dem Zweiten Weltkrieg nie wiedergegeben wurde. Daß das deutsche Volk vielleicht gar nicht so denkt, wie die Regierung.
Und das trifft ja zu.

Es zeigt aber auch deutlich, daß die russische Regierung - sprich Putin - keine Hetzpropaganda gegen Deutschland und das deutsche Volk macht. Ganz im Gegensatz zum Westen, der uns das Feindbild des "bösen, aggressiven Russen" auf's Auge drücken will.
Übrigens erfahren wir aus diesem Video, daß Frau Merkel ihre Ausbildung an der polytechnischen Oberschle in Donezk absolviert hat. Interessant! Und nun schaut sie ungerührt zu, wie die Menschen dieser Stadt, in der sie jahrelang gelebt hat, bombardiert werden.
 
Kein Geringerer als Egon Bahr bestätigt, dass ein Schriftstück existiert, das tatsächlich jeder Kanzler unterschreiben muss. In einer Serie von Zeit Online mit dem Titel »Mein Deutschland« (Teil 9) schreibt er am 14. Mai 2009 über ein Ereignis, das sich im Herbst 1969 nach Willy Brandts Vereidigung als Bundeskanzler zugetragen hat: Brandt war wichtig, zu berichten, was ihm »heute passiert« war. Bahr erinnert sich: „Ein hoher Beamter hatte ihm drei Briefe zur Unterschrift vorgelegt. Jeweils an die Botschafter der drei Mächte – der Vereinigten Staaten, Frankreichs und Großbritanniens – in ihrer Eigenschaft als Hohe Kommissare gerichtet. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Verfügungshoheit verstanden. Das galt sogar für den Artikel 146, der nach der deutschen Einheit eine Verfassung anstelle des Grundgesetzes vorsah.“
 
Bahr berichtete weiter: „Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, ,einen solchen Unterwerfungsbrief‘zu unterschreiben. Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen, dass Konrad Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Ludwig Erhard und danach Kurt Georg Kiesinger (…) Er schloss: ,Also habe ich auch unterschrieben‘ – und hat nie wieder davon gesprochen.“
Laut Bahr erlangte die Bundesrepublik ihre Souveränität erst mit den Zwei-plus-Vier-Verträgen im Zuge der Wiedervereinigung. Das ist unter Juristen – nicht in den Medien – aber durchaus umstritten. Schließlich rückte Bahr erst jetzt mit der Sprache über die geheimen Schriftstücke heraus. Bis dahin ging jeder davon aus, dass Deutschland souverän war. Selbst Bahr weist später darauf hin, dass Deutschland erst dann eine Verfassung hat, wenn das Volk darüber abstimmt:
 
Der Artikel 146 aus dem Jahre 1949 ist 1990 ergänzt worden: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
 
Zu dem imInternet kursierenden Dokument "Kanzlerakte":
Die Kanzlerakte, die im Internet kursiert (siehe unten), ist definitiv eine Fälschung.
Den unterzeichnenden „Staatsminister Dr. Rickermann“ gab es nie; das angebliche BND-Dokument hat keinen BND-Briefkopf; außerdem wurde der BND erst 1956 gegründet, das Dokument soll aber von 1949 stammen. Man beachte die Rechtschreib- und Tippfehler. Auch der frühere MAD-Chef Gerd-Helmut Komossa, der die „Kanzlerakte“ in seinem Buch Die deutsche Karte (Ares-Verlag, 2007) weiterverbreitet hat, ruderte später zurück: „Auch heute weiß nicht, ob es echt oder Fälschung ist. Letzteres ist zu vermuten.“
Die »Kanzlerakte« soll ein geheimes Papier sein, das die jeweilige Regierung der Bundesrepublik Deutschland zwingt, im Sinne der Alliierten zu handeln, deren Version vom Ablauf des Zweiten Weltkrieges zu verbreiten und ihnen die Medienhoheit bis zum Jahr 2099 zu sichern. Jeder Bundeskanzler habe dieses Schriftstück, das ein Teil eines geheimen Staatsvertrages vom 21. Mai 1949 sein soll, nach dem Ablegen seines Amtseides unterzeichnen müssen.

Es gibt keine Beweise dafür, dass es eine Akte mit genau diesem Inhalt gibt.


Quelle. QuerdenkenTV

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